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Alle unsere Lieferungen unterliegen immer unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen. Auf all unsere Handlungen ist nur das belgische Gesetz anwendbar. Durch Aufgabe seiner Bestellung erklärt sich der Käufer unwiderruflich mit diesen Bedingungen einverstanden. Diese Bedingungen haben immer Vorrang vor den eventuellen Ankaufsbedingungen des Kunden.
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In unseren Preislisten angegebene Preise sind nur am Ausgabedatum gültig und können jederzeit ohne vorhergehende Mitteilung geändert werden.
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Jeder Versand erfolgt stets auf Risiko und Kosten des Käufers, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich etwas Anderslautendes vereinbart wurde. Der Käufer erlaubt BROUWLAND als Vermittler zwischen dem Käufer und der jeweiligen Transportgesellschaft (Post, Paketservice usw.) aufzutreten. Bei beschädigter Lieferung muss der Kunde immer auf dem Transportdokument Angabe machen. Eventuelle Reklamationen zu Lieferungen sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf den Tausch der beschädigten Waren oder die Gutschrift des Preises der Waren beschränkt.
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In unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebene Lieferzeiten sind richtungsweisend. Eventuelle Verzögerungen geben weder Anlass zu teilweiser oder vollständiger Annullierung der Bestellung noch zu irgendeinem Schadenersatz.
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Eventuelle Reklamationen zur Rechnungslegung sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Rechnungslegung schriftlich mitgeteilt werden.
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Bezahlung der Waren erfolgt netto und bar, bei Lieferung und ohne Abzug irgendwelcher Preisnachlässe, außer wenn etwas Anderslautendes vereinbart wurde. Bei Nichtbezahlung innerhalb der vereinbarten Frist werden automatisch und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen kommerziellen Zinsen zuzüglich 4% auf den Gesamtbetrag aller offenstehenden Rechnungen fällig und zwar bis zur vollständigen Bezahlung.
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Darüber hinaus wird bei Nichtbezahlung einen Schadenersatz von 10 % des Gesamtbetrags aller offenstehenden Rechnungen - mindestens jedoch 60 € pro Rechnung – fällig und zwar unter Anwendung von Artikel 1226 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
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Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen Eigentum des Verkäufers. Sie können bei Nichtzahlung jederzeit zurückgeholt werden.
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Garantiereparaturen und/oder -auswechslungen bei verborgenen Mängeln und Herstellungsfehlern erfolgen immer ab Fabrik Beverlo. Bei Reparaturen vor Ort werden Reise- und/oder Transportkosten berechnet.
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Im Fall von Streitigkeiten sind nur die Gerichte des Rechtsgebiets Hasselt zuständig und ist das belgische Recht anwendbar.